Wissenswertes zu Kurzarbeit
- mkraupa
- 5. Mai 2020
- 1 Min. Lesezeit
Über 10 Millonen Beschäftigte in Deutschland befinden sich in Kurzarbeit. Als Experte, der Unternehmen bei der Einführung von Kurzarbeit berät, bin ich mit vielen Fragen konfrontiert und möchte ich in diesem Blog Mitarbeitern, Personalern, Betriebsräten und Managern Tipps und Infos zur Kurzarbeit geben.
In ihrer Firma ist Kurzarbeit eingeführt worden, der Betriebsrat hat eine Betriebsvereinbarung dazu unterzeichnet, oder die Mitarbeiter wurden per Vertragszusatz oder Anschreiben dazu kontaktiert.
Wie geht es weiter?
Das Unternehmen kann Dauer und Verteilung der Kurzarbeit bestimmen, dabei kann in unterschiedlichen Bereichen der Firma unterschiedlich Kurzarbeit gemacht werden. Wichtig ist, dass vor der Einführung der Kurzarbeit, Überstunden abgebaut werden.
Nicht alle Überstunden müssen abgebaut werden. Es gibt folgende Ausnahmen:
1. Der Minimalbestand der Überstunden der letzten 12 Monate vor Einführung der Kurzarbeit muß nicht abgebaut werden. Wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter minimal 90 Überstunden hatte und bei Einführung der Kurzarbeit 120 Überstunden hat, dann muß er 30 Überstunden abbauen.
2. Wenn er mehr Überstunden als seine Jahresarbeitszeit hat, muß er die Differenz zur Jahresarbeitszeit nicht abbauen. Beispiel Jahresarbeitszeit 1700 Stunden, Mitarbeiter hat 1780 Stunden, dann muß er 80 Stunden nicht abbauen.
Sollten beide Fälle zutreffen, gilt das Günstigkeitsprinzip.
in meinem nächsten Beitrag beschäftige ich mich mit Urlaub, Teilzeit und Krankheit.
Gerne beantworte ich ihre Fragen kraupa@hr-businessconsulting.de
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