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Stolpersteine vermeiden bei der Einführung von Kurzarbeit

 

Die Wirtschaft lahmt und Kurzarbeit boomt. Fast 500 000 Unternehmen haben bis Ende März 2020 in Deutschland Kurzarbeit und Gehaltszuschüsse in Form des Kurzarbeitergeldes (KUG) beantragt, um Mitarbeiterentlassungen durch die Auftragsflaute abzuwenden. Zugleich hat der Bundestag einige Maßnahmen beschlossen, die es Unternehmen zusätzlich erleichtern, Kurzarbeit einzuführen.

 

Doch die Einführung und Durchführung von Kurzarbeit ist ein administrativer Prozess, der eine klare Strategie, hohe personalwirtschaftliche Expertise und entsprechende Mitarbeiterressourcen benötigt. Sonst kann es im Einzelfall passieren, dass der Betriebsrat widerspricht, die Bundesanstalt für Arbeit (BA) einen Antrag zur Kurzarbeit ablehnt oder die Gehaltsabrechnung fehlerhaft ausgestellt wird.

 

Am Anfang steht die Frage, wer geht wie lange in Kurzarbeit. Hier gilt es abzuwägen, zwischen einer Reduzierung von mindestens 10% der Belegschaft und 10% deren Einkommens und einem totalem Herunterfahren der kompletten Organisation auf 0%. Spätestens bei der Betriebsvereinbarung muß hier eine Regelung getroffen werden, die sich auch im Antrag bei der BA wiederfindet. Eine klare und offene Kommunikation an die Mitarbeiter ist ebenso wichtig, wie eine sorgfältige Vorbereitung der Personalabteilung auf den Abrechnungsprozeß. Alle Mitarbeitergruppen sind korrekt zu erfassen, wer weiß schon, daß Verdienste bei Nebenjobs, die vor der Einführung von Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (KUG) aufgenommen wurden, nicht angerechnet werden, aber schon beim KUG angerechnet werden, wenn Verdiensten bei Nebenjobs entstehen, die nach der Einführung von Kurzarbeit aufgenommen wurden.

 

Weitere komplexe Themenfelder sind Urlaub, Gehaltsbestandteile beim Soll-Entgelt und Änderungen in der Arbeitszeit während der Kurzarbeit. Immer wieder merken gerade Personalabteilungen, daß die Beantragung von Kurzarbeit und KUG bei der BA nicht die eigentliche Arbeit ist, sondern die Einrichtung der Gehaltsabrechnung im jeweiligen Abrechnungssystem. Und hier müssen die Zahlen stimmen, denn daraus leiten sich die Listen ab, die beim Leistungsantrag an die BA beigefügt werden muß. Und das prüft die BA und bei Fehlern kann das nachträglich die Aberkennung des KUG führen.

 

Deshalb kann es sinnvoll sein, sich externe Expertise bei der Einführung von Kurzarbeit in die Organisation zu holen. Ein Interim Manager wird gemeinsam mit einem Projektteam die Prozesse darstellen, die zur Einführung von Kurzarbeit führen, gegebenenfalls die Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat begleiten und die notwendigen Vorbereitungen bei der Gehaltsabrechnung steuern. Insgesamt ein Einsatz, der zeitlich überschaubar ist, die eigene Personalabteilung und Gehaltsabrechnung entlastet und jeder Organisation in unruhiger Zeit Sicherheit und Stabilität bringt.

 

Michael Kraupa

HR-Interim Manager

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